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AGB


  1. ALLGEMEINES

    Die vorliegenden Verkaufs- und Lieferbedingungen sind für alle mit uns abgeschlossenen Kaufverträge verbindlich und liegen auch formlos erteilten Bestellungen zugrunde.


  2. ANNAHME DER BESTELLUNG

    Der Kaufvertrag tritt dadurch in Kraft, dass wir dessen Annahme innerhalb von 4 Wochen bestätigen, oder den Kaufgegenstand übergeben bzw. die Rechnung absenden. Erfolgt innerhalb der genannten Frist weder die Annahme, noch die Übergabe der bestellten Waren, so ist der Besteller von seinem Auftrag entbunden.


  3. LIEFERZEITEN

    Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Wird die vereinbarte Lieferfrist überschritten, hat der Besteller eine Nachfrist von zumindest 30 Tagen zu stellen. Die Einhaltung des Liefertermins setzt die Erfüllung aller vertraglichen Verpflichtungen seitens des Käufers voraus, insbesondere die Leistung vereinbarter Zahlungen. Verstreicht auch die Nachfrist, ohne dass wir liefern, haben beide Teile das Recht vom Vertrag zurückzutreten.


  4. PREISE

    Der Käufer hat den im Kaufantrag festgelegten Preis samt Nebenkosten mit dem Verkäufer vereinbart und die Angemessenheit der Höhe desselben ausdrücklich anerkannt. Unsere Preisbindung gilt für die Dauer von 6 Monaten.


  5. VERSAND

    Die Lieferung erfolgt durch Fahrzeuge unserer Firma oder von uns beauftragte Dritte.


  6. MONTAGE

    Hier gelten die im Kaufvertrag vereinbarten Konditionen.


  7. ZAHLUNG

    Die im Kaufvertrag vereinbarte Anzahlung ist termingerecht zu leisten, der Restkaufpreis, falls nicht anders vereinbart, prompt bei Übergabe des Kaufgegenstandes.


  8. TERMINVERLUST

    Kommt der Käufer bei Abschluss einer Ratenvereinbarung mit zwei aufeinander folgenden Zahlungen in Verzug, so tritt Terminverlust ein und wird der gesamte aushaftende Restbetrag samt allen Nebenkosten sofort zur Zahlung fällig.


  9. STORNO DES KAUFVERTRAGES

    Bei Nichterfüllung des Vertrages durch den Käufer ist der Verkäufer berechtigt vom Vertrag zurückzutreten. Trifft den Käufer an der Nichterfüllung des Vertrages ein Verschulden, so kann der Verkäufer nach seiner Wahl eine Stornogebühr in Höhe von 25% des NETTO-KAUFPREISES oder den Ersatz des darüber hinausgehenden Schadens verlangen.


  10. EIGENTUMSVORBEHALT

    Der Besteller nimmt zur Kenntnis, dass die mit diesem Kaufantrag bestellten Gegenstände, unbeschadet der vereinbarten Zahlungsform, bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises samt Nebenkosten, unser uneingeschränktes Eigentum bleiben. Der Käufer ist verpflichtet, uns sofort zu verständigen, falls Dritte im Rahmen einer Exekutionsführung auf den Kaufgegenstand zugreifen.


  11. GARANTIELEISTUNGEN

    Abgesehen von der gesetzlichen Gewährleistung leistet der Verkäufer auf den Kaufgegenstand Garantie zu nachstehenden Bedingungen: Auf die von uns gelieferten Produkte geben wir eine Garantie für die Dauer von 24 Monaten, beginnend mit dem Tag der Montage. Innerhalb dieser Zeit auftretende Mängel werden für den Käufer kostenfrei beseitigt oder eine Ersatzlieferung vorgenommen. Der Garantieanspruch des Käufers erlischt, wenn dieser selbst oder andere, von uns nicht bevollmächtigte Dritte, Reparaturen vornehmen.


  12. RÜCKTRITTSRECHT FÜR VERBRAUCHER

    Ist der Käufer Verbraucher im Sinne des KSchG, so kann er nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen bis zum Zustandekommen des Vertrages oder danach binnen einer Woche vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt vom Vertrag muss schriftlich erklärt werden, alle vom Besteller geleisteten Zahlungen sind diesem unaufgefordert und kostenfrei zurückzuerstatten.


  13. WILLENSERKLÄRUNGEN

    Erklärungen aller Art, durch die der Käufer seine Rechte uns gegenüber wahren will, wie z.B. Mängelrügen, können nur uns gegenüber und nicht dem Vertreter gegenüber, rechtswirksam schriftlich abgegeben werden.


  14. ÄNDERUNGEN DES KAUFVERTRAGES

    Nebenabreden, nachträgliche Änderungen oder sonstige Zusicherungen bedürfen zum Zwecke der Rechtsgültigkeit der schriftlichen Bestätigung durch uns.


  15. GERICHTSSTAND

    Als Gerichtsstand für sämtliche aus diesem Vertrag erwachsenden, gegenwärtigen und künftigen Ansprachen ist Würzburg.